Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERUNGS ‑ UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

ALLGEMEINES

Nachstehende Allgemeine Liefer‑ und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller mit dem Verkäufer abgeschlossenen Lieferverträge. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme dieser Bedingungen sind sie ausdrücklich genehmigt. Der Käufer erklärt sich spätestens mit der Entgegennahme der Ware des Verkäufers mit diesen Bedingungen einverstanden. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind unwirksam, sofern sie nicht vorn Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Durch eine Änderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Liefer ‑ und Zahlungsbedingungen des Verkäufers wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

AUFTRAGSANNAHME

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Alle Auftrage, auch wenn sie von Vertretern des Verkäufers entgegengenommen werden, werden für den Verkäufer erst verbindlich nach dessen schriftlicher Bestätigung bzw. Auslieferung der bestellten Ware.

PREISE

Die Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, die jeweils in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzugerechnet wird.

LIEFERZEIT UND ABNAHME

Die bestätigten Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten. Bei Lieferverzug oder nicht erfolgter Lieferung hat der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte das Recht zum Rücktritt, nachdem er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Abnahme der Lieferung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt bei Vertragsschluss und gilt als eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Eine Lieferzeitverlängerung tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, Streik, bzw. Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nicht unserem Einfluss unterliegen. Treten die genannten Umstände bei unserem Lieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden. Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und den Auftraggeber mit verlängerter Frist zu beliefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig.

GEWÄHRLEISTUNG

Gewährleistung übernehmen wir nur auf neu hergestellte Sachen und Leistungen, und wenn Mängel uns innerhalb von acht Tagen noch Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Schäden, die auf unsachgemäße Anwendung, fehlerhafte Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, bewirken Haftungs-ausschluss. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn


ZAHLUNG

Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt, spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Fälligkeitstag, zur Zahlung fällig. Zahlung durch Wechsel bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wechsel‑ und Diskontspesen gehen zu Lasten des Akzeptanten. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Ver- tragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden bankmäßige Verzugszinsen berechnet, die mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank liegen.

Zahlungsziel: 8 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto

RÜCKSENDUNG

Rücksendungen können nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen. Grundsätzlich finden sie nur dann Berücksichtigung, wenn die Ware frei und original verpackt und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Auf den Waren‑Nettowert werden 10% Bearbeitungsgebühr bei Gutschrifterteilung in Abzug gebracht, mindestens jedoch EUR 25,- zuzüglich Porto- und Versandkosten.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum sie darf vor vollständiger Bezahlung ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßnahme berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung auf den Lieferanten übergeht.

VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleiben dem Verkäufer überlassen. Mehrkosten für eine vom Käufer ge- wünschte besondere Versandort gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen des Lagers auf den Käufer über, auch wenn für Transportschäden eine im Auftrag und für Rechnung des Käufers abgeschlossene Versicherung aufzukommen hat. Die Sicherung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache des Käufers.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ‑ soweit gerichtIich nicht anders geregelt ‑ für Lieferungen und Zahlungen ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




Stand: 16. November 2020

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